Eingeschränkter Schiessbetrieb
Augrund der von der Landesregierung erlassenen Lockdown-Verordnungen, ist z.Zt. nur ein eingeschränkter Schiessbetrieb für Mitglieder möglich. Für Gastschützen und Gilden ruht der Schiessbetrieb bis auf Weiteres.
Weitere Informationen über die aktuelle Situation, erhalten sie auch auf der Seite der Landesregierung Schleswig Holstein.
Sollte sich die Situation ändern, werden wir an dieser Stelle umgehend darüber informieren.