Erneut eingeschränkter Schiessbetrieb
Aufgrund der von der Landesregierung erlassenen Corona-Verordnungen, ist z.Zt. nur ein eingeschränkter Schiessbetrieb möglich. Zutritt zu den Sportstätten haben nur noch Personen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regeln).
Die Regelung tritt ab dem 23.08.2021 in Kraft und gilt bis zum 19. September 2021.
Weitere Informationen über die aktuelle Situation, erhalten sie auch auf der Seite der Landesregierung Schleswig Holstein.
Sollte sich die Situation ändern, werden wir an dieser Stelle umgehend darüber informieren.